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Allgemeine Geschäftbedingungen (AGB) im Überblick

Allgemeine Geschäftsbedinungen

§ 1 Allgemeines

Alle Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Abmachungen mit Reisevertretern und telefonische Bestellung, bedürfen zu unserer Verpflichtung der schriftlichen Bestätigung.

Bei Verkauf nach Muster gewährleisten wir lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit, wobei Zusicherungen irgendwelcher Verwendungseignung nicht übernommen werden. Eine Garantieleistung für die mit dem gelieferten Anstrichmaterial hergestellten Anstriche kann nicht übernommen werden, da wir bzw. unser Lieferant keinen Einfluss auf die sachgemäße Verwendung haben.

Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsbedingungen des Käufers - bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

§ 2 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Porta Westfalica, Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsteile aus Geschäften jeder Art ist Minden i. Westfalen. Dies gilt insbesondere für das gerichtliche Mahnverfahren.

§ 3 Preise

Unsere Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer.

Unsere Preise sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

§ 4 Versand, Lieferung

Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für Transportschwierigkeiten jeder Art.

Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Tatsachen, insbesondere bei Lieferschwierigkeiten unserer Vorlieferanten, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung der Lieferung, ohne dass dem Käufer gegen uns Ansprüche aufgrund des Rücktritts zustehen.

Ist Abnahme von Teillieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vereinbart, so gilt eine ungefähr gleichmäßige Verteilung der Lieferungen als bedungen. Erfolgt die Andienung oder der Abruf nicht spätestens innerhalb eines Jahres, so erlischt unsere Verpflichtung zur Lieferung. Der Käufer bleibt auf Verlangen zur Abnahme verpflichtet. Unser Recht auf Schadensersatz bleibt unberührt.

Alle Angebots- und Verkaufspreise sind freibleibend und basieren auf dem jeweiligen Einstandswert. Sollte sich dieser ändern, so bleibt vorbehalten, diejenigen Preise zu berechnen, die sich am Tage der Lieferung ergeben.

Für die Lieferung von Waren ab 150,00 €/netto berechnen wir eine Logistikpauschale in Höhe von 2,99 € pro Anlieferung. Für die Lieferung von Waren mit einem Gesamtwert von unter 150,00 €/netto berechnen wir eine Logistikpauschale in Höhe von 12,99 € pro Anlieferung.

Die Mehrfracht für Sonderbestellware (keine Lagerware) sowie Eil- und Expressgut geht zu Lasten des Käufers. Ist eine Lieferung nicht innerhalb unserer Tourenplanung möglich oder soll eine Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgen, fallen gesonderte Frachtkosten an, die gesondert vereinbart werden müssen.

§ 5 Mängelrügen

Mängel der Ware oder Mengenabweichungen sind dem Verkäufer binnen 8 Tagen schriftlich anzuzeigen.

Versteckte Mängel sind binnen 8 Tagen nach Auftreten des Mangels schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen. Mängelrügen können nur vor Verarbeitung oder Vermischung der Ware geltend gemacht werden.

Ist die Mängelrüge begründet und fristgemäß vorgebracht, so hat der Verkäufer das Recht zur Ersatzlieferung. Minderung oder Ersatz des unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.

Proben und Muster gelten nur als Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe. Die Zusicherung einer Eigenschaft ist mit der Stellung von Proben und Mustern nicht verbunden, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 6 Zahlung

Die Zahlung ist entsprechend den in unseren Rechnungen genannten Bedingungen fällig. Falls Skontoabzug vereinbart wurde, ist dieser auf neue Rechnungen nicht zulässig, wenn ältere Rechnungen noch nicht beglichen sind. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen grundsätzlich auf die ältesten noch offenstehenden Positionen zu verrechnen.

Sollten Zahlungen nicht innerhalb der gewährten Zahlungsfrist bei uns eingehen, sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 9. Juli 1998 dem Kunden zu berechnen.

Bei Hereinnahme von Wechseln werden die Diskont- und Einziehungsspesen ab Verfalltag der Rechnung berechnet und sind sofort in bar zu zahlen. Wechsel gelten nicht als Barauszahlung und mit ihnen gegebenenfalls beglichene Rechnungen sind nicht skontierfähig. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in angemessener Höhe, mindestens aber die von den Banken berechneten Zinsen in Anrechnung gebracht.

Die Regulierung per Scheck und Wechsel erfolgt nur erfüllungshalber.

Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden (insbesondere Wechselproteste oder ähnliches) sind wir berechtigt, sofortige Begleichung aller noch offenstehenden Rechnungen ohne Rücksicht auf die Fälligkeit und/oder Herausgabe der noch vorhandenen Ware zu verlangen. Gegebenenfalls dann noch laufende Wechsel werden unabhängig vom Fälligkeitstermin in einem solchen Falle sofort zur Zahlung fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen.

Bei Gewährung von Ratenzahlungen wird der jeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Käufer mit einer Rate ganz oder teilweise länger als eine Woche im Rückstand ist.

Noch nicht geklärte Reklamationen oder Unstimmigkeiten bei der Anlieferung unserer Waren verlängern nicht die Skontofrist. Skonto hat grundsätzlich den Charakter einer Zinsvergütung und bemisst sich daher ausnahmslos auf der Basis der innerhalb der Skontofrist geleisteten Zahlung.

Erfüllungsort für Zahlungen ist Porta Westfalica.

§ 7 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich gemäß geltender Gesetze, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.

(2) Wir stellen im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf

www.schlau-grosshandel.de ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der unsererseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch ausstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum (Kontokorrenteigentumsvorbehalt). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder unsere sämtlichen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden, der Saldo gezogen und anerkannt ist.

Der Käufer darf die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsbetriebs veräußern, vermarkten und/oder verarbeiten.

Der Eigentumsvorbehalt bleibt wirksam bei Vermischung und/oder Verarbeitung und erstreckt sich alsdann anteilmäßig auf das neue Produkt. Bei Veräußerung der Ware, unabhängig davon, ob verarbeitet oder unverarbeitet, tritt der Kunde bereits jetzt seine gesamte Forderung gegen den Abnehmer in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderung ab, soweit nicht anderweitig an Lieferanten bereits abgetreten. Im Falle der Vermischung und/oder Verarbeitung gilt diese als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Käufer tritt im Voraus uns seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an der neu entstandenen Sache entsprechend dem Wertanteil der verarbeiteten oder vermischten Waren ab. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit Vorbehaltsware Dritter ist die Höhe der Abtretung wertmäßig nicht nur auf den Wertanteil begrenzt, sondern auch in Höhe des Wertes der verarbeiteten, vermischten bzw. vermengten Vorbehaltsware.

Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Waren, die ganz oder zum Teil unter diesem verlängerten Eigentumsvorbehalt stehen, ist dem Käufer untersagt.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte hat der Käufer uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

Die Veräußerung von Waren, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, außerhalb des ordnungsgemäßen und üblichen Geschäftsbetriebes sowie eine Abtretung aufgrund obiger Klausel uns zustehender Forderungen ist dem Käufer nicht gestattet.

Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.

§ 9 Rückgabe

Falls nicht ausdrücklich vor Lieferung schriftlich vereinbart, ist die Rückgabe von uns ordnungsgemäß gelieferter Waren nicht möglich.

Bei vereinbarter Rückgabe - insbesondere bei Wahrnehmung unseres Eigentumsvorbehaltes - behalten wir uns vor, mindestens 15% des Warenwertes für Rücknahme- und Bearbeitungskosten zu berechnen bzw. einzubehalten. Wir behalten uns vor, die tatsächlich entstandenen Kosten zu berechnen. Dem Käufer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass Kosten in der geforderten Höhe nicht entstanden sind.

Sofern die Rückgabe von Tapeten vereinbart ist, ist diese ausschließlich innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung unter Angabe der Lieferschein-Nummer möglich.

Unseren LKW-Fahrern ist die Rücknahme von Waren nur lt. spezifizierter schriftlicher Aufstellung unserer Verkaufs-Abteilung oder deren besonderer Anweisung gestattet.

§ 10 Lieferscheine

Jeder Lieferung, auch Teillieferungen, ist ein entsprechender Lieferschein beigefügt. Sollte dieser - aus welchen Gründen auch immer - unleserlich sein oder fehlen, ist der Kunde verpflichtet, uns dies unverzüglich nach Eingang der Ware anzuzeigen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die tatsächlich angelieferte Ware mit der Ware, die auf dem Lieferschein verzeichnet ist und mit der von ihm bestellten Ware zu vergleichen. Fehllieferungen oder Fehlmengen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Zahlt der Kunde die in unserer Rechnung unter Bezugnahme auf den jeweiligen Lieferschein berechnete Ware ohne Vorbehalt, gilt spätestens mit der Bezahlung die Lieferung als genehmigt. Im Übrigen gelten insoweit die §§ 377, 378 HGB: Nach vorbehaltlosem Ausgleich einer Rechnungsforderung sind wir nicht verpflichtet, die in der Rechnung aufgeführten Lieferscheine bzw. Ablieferungsbelege dem Kunden in Kopie zur Verfügung zu stellen.

§ 11 Sonstiges

Wir sind berechtigt, bei offenstehenden Forderungen für die interne Bearbeitung der Sache bis zu 2% der Forderung pro Buchungsmonat, mindestens aber EUR 10,- pro Buchungsmonat, als Entschädigung zu berechnen.

Außerdem sind wir berechtigt, bei externer Bearbeitung (Wahrnehmung von Besprechungsterminen etc.) Reise- und sonstige entstehenden Kosten als Entschädigung zu berechnen.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, die Entstehung eines geringeren Schadens bzw. Aufwandes nachzuweisen.

§ 12 Freistellungsklausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, werden davon die übrigen Teile nicht berührt. In diesem Falle ist die richtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.

Schlau Großhandels GmbH & Co.KG
Oehrkstraße 1
32457 Porta Westfalica
Ein Unternehmen der Unternehmensgruppe Brüder Schlau
Tel: +49 5731 / 765 – 432
Fax: +49 5731 / 765 – 110
E-Mail: info@schlau-grosshandel.de
Web: www.schlau-grosshandel.de

Geschäftsführer: Carolin Neffe, Christoph Wackerbauer
Zuständiges Gericht: Amtsgericht Bad Oeynhausen, HRB 5046
Ust-ID: DE 126013229